1. Geltungsbereich
a. Die Firma B+D systems, Ralf-Jürgen Dörseln, nachfolgend B+D genannt, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
b. B+D ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von B+D für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. B+D verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
c. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
d. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
e. B+D kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2. Mietbedingungen
a. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Tornesch.
b. Gemietete Gegenstände sind bei uns abzuholen. Der Abholer muss sich bei der Abholung durch einen gültigen Personalausweis legitimieren können. Sollte der Abholer nicht der Mieter oder das gesetzliche Organ des Mieters sein, muss er uns eine von diesem unterzeichnete Vollmacht übergeben. Die Rücklieferung des gemieteten Gegenstandes hat durch Übergabe in unserem Unternehmen zu erfolgen.
c. Auf Wunsch des Kunden erfolgt eine Versendung der gemieteten Gegenstände durch einen Transporteur. Der Transporteur ist vom Kunden zu beauftragen und muss uns eine von dem Kunden unterzeichnete Vollmacht übergeben. Die Gefahr für die gemieteten Gegenstände geht bei Übergabe in unserem Unternehmen an den Transporteur auf den Kunden über.
d. Bei Übergabe der Anlage unterzeichnet die übernehmende Person einen Lieferschein. Mit ihrer Unterschrift erkennt sie für den Kunden verbindlich an, dass sich die gemieteten Gegenstände in einwandfreiem Zustand befinden. Außerdem erkennt sie mit ihrer Unterschrift für den Kunden ausdrücklich die Gültigkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
e. Die vereinbarte Vertragszeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so sind wir hiervon sofort in Kenntnis zu setzen.
f. Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Miete, bei einer Pauschalmiete der anteilige Mietpreis pro Tag zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schadens zu ersetzen.
g. Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Kunde selbst dann zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn er die Nichtdurchführung des Vertrages nicht verschuldet hat. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichtdurchführung zu vertreten haben.
Sollten vom Kunden vertragliche Verpflichtungen nicht fristgemäß erbracht werden, sind wir von unseren Leistungsverpflichtungen frei. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
h. Der Kunde darf den Mietgegenstand ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über ihn in keiner Weise verfügen, ihn insbesondere nicht verpfänden oder belasten, ihn auch nicht in anderer Weise Dritten überlassen. Er muss ihn vor jeglichen Zugriffen Dritter schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte Zugriff nehmen sollten (wie z.B. durch Pfändung oder Diebstahl).
i. Der Kunde hat den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten. Jegliche Veränderungen an dem Mietgegenstand sind dem Kunden untersagt.
Sollten sich bei der Benutzung der Mietsache Mängel zeigen, verpflichten wir uns, schnellstmöglich für Ersatz zu sorgen. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe der vereinbarten anteiligen Miete.
Für ein etwaiges Nichtfunktionieren der Anlage nach einer Koppelung mit nicht von uns gestellten Geräten seitens des Kunden haften wir unter keinen Umständen. Etwaige Mängel sind uns sofort telefonisch und per Fax anzuzeigen.
j. Wenn wir die technische Durchführung für eine Veranstaltung übernehmen, gilt für die Haftung gleiches wie gemäß Ziffer 7; das heißt, wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden und zur Höhe beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Tagesmiete für jeden Aus-falltag der vereinbarten Zeitdauer.
Sollte die Veranstaltung trotz eines grob fahrlässigen Verschuldens von uns gleichwohl durchgeführt werden oder durchführbar sein, entfällt jegliche Haftung unsererseits und der Kunde hat die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
k. Die Gefahr des Unterganges, Verlustes, des Verschleißes über die normale Abnutzung hinaus oder der Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietdauer trägt der Kunde. Er sichert uns zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Er haftet für Beschädigungen, Verlust und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietgegenstände.
l. Der Verbrauch von mitgelieferten Ersatz- oder Verschleißmaterialien wie Lampen, Brenner, Farbfolien u.Ä. muss durch Rückgabe der defekten Teile belegt werden.
3. Preise und Zahlung
a. Die Preise sind Festpreise. In der Preisliste werden die Preise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angezeigt.
b. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Übergabe der Mietsache fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. B+D behält sich vor die Mietsache nur gegen eine angemessene Kaution auszugeben.
c. Im Verzugsfall berechnet B+D Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnet B+D für jede Mahnung eine Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt B+D vorbehalten.
d. B+D ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
e. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
4. Haftung
a. Für Schäden haftet B+D nur dann, wenn B+D eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von B+D zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von B+D auf den Schaden beschränkt, der für B+D bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
b. Die Haftung von B+D wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
5. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Hamburg. B+D ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von B+D auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
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